Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Energieberatung Rothe
§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten für sämtliche
Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes
vereinbart ist.
2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von der Energieberatung Rothe
nicht anerkannt, es sei denn, dass die Energieberatung Rothe ihnen ausdrücklich und schriftlich
zugestimmt hat. Die AGB von der Energieberatung Rothe gelten auch dann, wenn die
Energieberatung Rothe in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden
Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote der Energieberatung Rothe sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine
Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er
rechtswirksam Gebrauch macht.
§ 3 Schriftform
1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
§ 4 Preise und Preiserhöhungen
1. Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise, auf die die jeweils zum
Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
2. Grundlage für die Berechnung der Leistungen von Energieberatung Rothe ist die zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Energieberatung Rothe schriftlich
zugesagt worden sind.
2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von der Energieberatung Rothe
ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die
Leistungspflichten von der Energieberatung Rothe ruhen, solange der Auftraggeber seine
vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Energieberatung
Rothe die Verzögerung zu vertreten hat.
3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die
Energieberatung Rothe zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen.
4. Kommt die Energieberatung Rothe mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber
entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf
Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
1. Die Energieberatung Rothe wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung
unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften
vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind
gemäß dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
2. Sollte die Energieberatung Rothe die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom
Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner
Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von
der Energieberatung Rothe zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von der
Energieberatung Rothe. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht
nach, ist die Energieberatung Rothe berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu
kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der
aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 90,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten.
Weitergehende Rechte von der Energieberatung Rothe bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die von die Energieberatung Rothe gelieferte Leistung bleibt Eigentum von Energieberatung
Rothe bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung
sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die
gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.
§ 8 Haftung
1. Die Energieberatung Rothe schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus,
sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
berührt sind.
2. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens
beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf das Dreifache des
Gesamtbetrages der vereinbarten Vergütung; die Haftsumme ist auf maximal EURO 300.000,00
begrenzt. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die
Haftungsbeschränkung gem. diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von
der Energieberatung Rothe.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen von der Energieberatung Rothe sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug
zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung
angegebene Geschäftskonto von der Energieberatung Rothe geleistet werden. Der
Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder
dergleichen fällig.
2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Energieberatung Rothe berechtigt, die Arbeiten am
aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag
Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich dem jeweils gültigen Diskontsatz an.
§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Aachen.
3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Energieberatung Rothe. Bei Verbrauchern bleiben die
gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
4. Die Energieberatung Rothe ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung
enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der
Auftraggeber erteilt der Energieberatung Rothe hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine
Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Sollte die Energieberatung Rothe in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder
anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen
Leistungen zu erbringen, ist die Energieberatung Rothe für die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich
entsprechend. Sieht sich die Energieberatung Rothe aus den vorstehend genannten Gründen an
der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird er dies unverzüglich dem
Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wieder
aufgenommen werden können, wird die Energieberatung Rothe dies dem Auftraggeber mitteilen.
2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der
Energieberatung Rothe und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
3. Die Energieberatung Rothe ist berechtigt, ihre Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine
Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, zu übertragen.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages
bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform.
5. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien
Aachen. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist ebenfalls Aachen.
6. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt
zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden so berührt dies die Geltung
derselben im Übrigen nicht
Die Parteien verpflichten sich bereits heute dazu, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung jeweils
ersatzweise eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
§ 13 Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Die Energieberatung Rothe weist gemäß § 36 VSBG darauf hin, dass es weder bereit noch
verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.